GENUSSRECHTE
Genussrechte sind kapitalmarktrechtlich sogenannte Vermögensanlagen. Sie sind eine echte unternehmerische Beteiligung und gewähren dem Anleger als Genussrechtsinhaber eine Gewinnbeteiligung und bei der West Deutschen Kapital Invest GmbH auch eine Übergewinnbeteiligung. Voraussetzung für die Entstehung von Gewinn- und Übergewinnbeteiligung ist ein Jahresüberschuss der West Deutschen Kapital Invest GmbH.
Angeboten werden von der West Deutschen Kapital Invest GmbH maximal 20 Genussrechte pro Genussrechtserie, weshalb die Erstellung und Billigung eines Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz nicht erforderlich ist. Jedem interessierten Anleger wird daher geraten, sich vor Zeichnung im Bedarfsfall fachlichen Rat von Dritter Seite einzuholen.
GRUNDDIVIDENDE 3,25%, 4,25 % ODER 5,50 % P. A.
MINDESTZEICHNUNG 5.000,- EUR
LAUFZEIT 2, 3 ODER 5 JAHRE